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Das Ende der Diabetiker-Lebensmittel


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Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) gilt für Lebensmittel, die bei einer besonderen Ernährung empfohlen werden. Darin standen bisher auch die Vorgaben, die Produkte für Diabetiker erfüllen mussten, z.B. welche Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in diesen Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

 

Im Jahr 2010 wurde die Diätverordnung geändert: Der Paragraph 12, welcher die Diabetiker-Lebensmittel betraf, wurde ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass spezielle Produkte für Menschen mit Diabetes nicht mehr hergestellt werden dürfen. Dies gilt mit einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 9. Oktober 2012. Produkte, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Handel befinden, dürfen jedoch solange noch verkauft werden, bis das Sortiment aufgebraucht ist.

 

Diabetiker-Lebensmittel sind nicht erforderlich

Begründet wird das Verbot damit, dass Spezialprodukte für Diabetiker nach dem aktuellen, wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht notwendig sind. Eine ausgewogene Ernährung mit einer geringen Menge an Haushaltszucker in verpackter Form (z.B. in Kombination mit anderen Lebensmitteln) ist die für Diabetiker, aber auch für Nicht-Diabetiker, empfohlene Ernährungsweise. Diabetiker-Lebensmittel jedoch, enthalten häufig mehr Fett und Kalorien als herkömmliche Produkte und sind daher besonders für Personen, die abnehmen möchten, ungeeignet. Desweiteren wird dem Menschen mit Diabetes mellitus der Eindruck vermittelt, dass der Einsatz von Fruktose (Fruchtzucker) besser sei als der von Haushaltszucker. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn auch der Verzehr von fruktosehaltigen Lebensmitteln zieht einen Anstieg des Blutzuckers nach sich.

 

BE-Angabe auf Lebensmitteln entfällt

Neben dem Verbot von speziellen Diabetiker-Lebensmitteln wird in der neuen Diätverordnung auch die Angabe von Broteinheiten (BEs) auf Lebensmitteln abgeschafft.

 

Die neue Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel

Im Dezember 2011 ist die neue EU-Lebensmittelinfoverordnung verabschiedet worden. Darin werden europaweit einheitliche Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnungen geregelt. Das Ziel der Verordnung ist eine bessere Transparenz für den Verbraucher. Ab Dezember 2014 müssen Lebensmittel verpflichtend nach den Anforderungen der Verordnung gekennzeichnet werden und ab Dezember 2016 muss auch die geforderte Nähwertkennzeichnung von den Herstellern eingehalten werden.

 

Vorteile bei Diabetes

Bisher ist die Angabe des Kohlenhydratgehalts eines Produktes freiwillig und die BE-Mengen mancher Lebensmittel können nur abgeschätzt werden. Sobald die Kennzeichnung aber verpflichtend ist, kann für alle Produkte der BE-Wert berechnet werden, und zwar nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch für lose Ware.